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LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtskraftwirkung - keine rechtskraftbeseitigende Wirkung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - Entscheidung über einen während des Berufungsverfahrens erlassenen Verwaltungsakt iS des § 96 SGG durch das LSG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 03.11.2009 - S 11 R 4268/08
- LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
- BSG, 30.05.2011 - B 13 R 12/11 BH
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LSG Bayern, 20.05.2009 - L 13 R 561/08
Rente wegen Alters - widerspruchslose Einlassung nach § 99 Abs 2 SGG - …
Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wies der 13. Senat des Bayerischen (Bayer.) Landessozialgerichts (LSG) mit Urteil vom 20.05.2009 (L 13 R 561/08) zurück.Im Übrigen stünde diesem Begehren die (materielle) Rechtskraft aus den Entscheidungen des Sozialgerichts (S 11 R 4264/06), des Bayer. LSG (L 13 R 561/08) und des BSG (B 13 R 403/09 B) entgegen.
Allerdings hat das Bayer. LSG in seinem Urteil vom 20.05.2009 (L 13 R 561/08) über diesen erhobenen Anspruch im Sinne des § 123 SGG nicht entschieden, da der entsprechende Bescheid vom 16.07.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.10.2008 nicht Teil des Berufungsverfahrens geworden war (LSG-Urteil, L 13 R 561/08 sowie Schreiben des 13. Senats des Bayer. LSG an die 11. Kammer des SG Regensburg vom 09.03.2009, S 11 R 4268/08).
Im Urteil des 13. Senats des Bayer. LSG vom 20.05.2009 (L 13 R 561/08) ist zudem ausführlich dargelegt, dass das vom Verfassungsrecht gestützte Versicherungsprinzip die vom Kläger beanspruchte Zusammenrechnung gesetzlicher Rentenversicherungszeiten und Zeiten der privaten Altersvorsorge nicht zulässt.
- BSG, 07.09.2009 - B 13 R 403/09 B
Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
Mit Beschluss vom 07.09.2009 hat der 13. Senat des BSG (B 13 R 403/09 B) den Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen.Im Übrigen stünde diesem Begehren die (materielle) Rechtskraft aus den Entscheidungen des Sozialgerichts (S 11 R 4264/06), des Bayer. LSG (L 13 R 561/08) und des BSG (B 13 R 403/09 B) entgegen.
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
25 Soweit der Kläger geltend macht, dass die bisherigen Gerichtsentscheidungen zum jeweiligen Streitgegenstand der Rechtskraft nach § 141 SGG entbehrten, da derzeit ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig sei, verkennt er die Voraussetzungen, die Funktion und das Ausmaß der Rechtskraft: "Das Rechtsstaatsprinzip enthält als wesentlichen Bestandteil die Gewährleistung der Rechtssicherheit; diese verlangt nicht nur einen geregelten Verlauf des Rechtsfindungsverfahrens, sondern auch einen Abschluss, dessen Rechtsbeständigkeit gesichert ist" (BVerfGE 2, 380-406, Leitsatz 6; BVerfGE 60, 253,268).
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
25 Soweit der Kläger geltend macht, dass die bisherigen Gerichtsentscheidungen zum jeweiligen Streitgegenstand der Rechtskraft nach § 141 SGG entbehrten, da derzeit ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig sei, verkennt er die Voraussetzungen, die Funktion und das Ausmaß der Rechtskraft: "Das Rechtsstaatsprinzip enthält als wesentlichen Bestandteil die Gewährleistung der Rechtssicherheit; diese verlangt nicht nur einen geregelten Verlauf des Rechtsfindungsverfahrens, sondern auch einen Abschluss, dessen Rechtsbeständigkeit gesichert ist" (BVerfGE 2, 380-406, Leitsatz 6; BVerfGE 60, 253,268). - BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
"Weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch das Grundgesetz verpflichtet dazu, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem festgestellt wird, dass die Entscheidung eines deutschen Gerichts unter Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zustande gekommen sei, eine die Rechtskraft dieser Entscheidung beseitigende Wirkung beizumessen"(BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 11.10.1985,2 BvR 336/85 = EuGRZ 1985, 654-656, Orientierungssatz).Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Sozialgericht zutreffend seine Entscheidung, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist ( § 141 Abs. 1 SGG ), mit der Rechtskraftwirkung begründet. - BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R
Anspruch auf Altersruhegeld bzw Altersrente und Hinterbliebenenrente - Wartezeit …
Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
29 Über diesen - während des Berufungsverfahrens erlassenen - neuen Verwaltungsakt im Sinne des § 96 SGG entscheidet das LSG als erste Instanz (vgl. Urteile des BSG vom 20.07.2005, B 13 RJ 37/04 R …und vom 30.01.1963, 2 RU 35/60 = BSGE 18, 231= SozR Nr. 17 zu § 96 SGG). - BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
(vgl. z.B. Urteil des 11. Senats des BSG vom 24.11.1978,11 RA 9/78 = BSGE 47, 168 -172= SozR 1500 § 96 Nr. 13 sowie Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Aufl., § 96 Rdnr. 9 d).In ihrer neuen ablehnenden Verwaltungsentscheidung hat die Beklagte das aktuelle Versicherungskonto berücksichtigt. - BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60
Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung - …
Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 1019/09
29 Über diesen - während des Berufungsverfahrens erlassenen - neuen Verwaltungsakt im Sinne des § 96 SGG entscheidet das LSG als erste Instanz (vgl. Urteile des BSG vom 20.07.2005, B 13 RJ 37/04 R und vom 30.01.1963, 2 RU 35/60 = BSGE 18, 231= SozR Nr. 17 zu § 96 SGG).